BELEHRUNG ÜBER IHR WIDERRUFSRECHT
Von einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag (§ 3 Z 1 FAGG) und von einem Fernabsatzvertrag (§ 3 Z 2 FAGG) können Sie gemäß § 11 FAGG…Weiterlesen
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Von den Anfängen als Energieversorger ist die EWR-Unternehmensgruppe heute zum regionalen und internationalen Experten in unterschiedlichen Branchen gewachsen. Unsere Vielfalt…Weiterlesen
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Nach deiner Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen persönlichen Termin oder eine vor-Ort-Besprechung. Du erhältst dabei ein individuelles und…Weiterlesen