X. Sicherheitsleistung, Vertragsstrafe
1. Vorauszahlungen
Über die in Punkt 7.1. genannten Teilzahlungen hinausgehend kann der Stromlieferant für…Weiterlesen
IX. Berechnungsfehler
1. Rechnungskorrektur
Wenn eine Prüfung der Messeinrichtung eine Überschreitung der gesetzlichen Verkehrsfehlergrenze ergibt oder…Weiterlesen
VIII. Zahlungsbedingungen
1. Fälligkeit, Zahlung
Rechnungen und Teilzahlungsanforderungen sind binnen 14 Tagen nach Zugang ohne Abzüge zur Zahlung fällig, sofern nicht auf…Weiterlesen
VII. Abrechnung
1. Messung (Anmerkung: Zustimmung des Kunden bei Verwendung von Viertelstundenwerten), Teilbeträge, Zahlungsverzug
Die Rechnungslegung…Weiterlesen
15. Grundversorgung
Der Stromlieferant wird jene Haushaltskunden und Kleinunternehmen, die sich gegenüber ihm schriftlich oder formfrei elektronisch auf eine Grundversorgung im…Weiterlesen
14. Hinweis auf Beschwerdemöglichkeiten
Bei Beschwerden steht dem Kunden unser Servicecenter unter der Telefonnummer: +43 5672 607 325 zur Verfügung. Weiters ist bei der…Weiterlesen
13. Allgemeine Bestimmungen
13.1. Welche Formerfordernisse gelten? Wofür ist die Schriftform erforderlich?
Allfällige Änderungen und Ergänzungen des…Weiterlesen
12. Änderung der Allgemeinen Stromlieferbedingungen
Der Stromlieferant ist berechtigt, diese ALB nach Vertragsabschluss abzuändern. Der Stromlieferant wird dem Kunden die…Weiterlesen
11. Meldepflichten
11.1. Was gilt bei Änderung des Lastprofils?
Werden an dem im Stromliefervertrag genannten Netzanschlusspunkt die für die Zuordnung eines…Weiterlesen
10. Rechtsnachfolge
Ein durch Gesamtrechtsnachfolge herbeigeführter Wechsel in der Person des Kunden ist dem Stromlieferanten unverzüglich mitzuteilen. Eine Übertragung der Rechte…Weiterlesen