STROMKENNZEICHNUNG
Gemäß § 86 und § 87 ELWG und Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGBI. II Nr. 48/2022 für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025.
VERSORGERMIX
PRODUKTMIX
SEKUNDÄRE (VOLLUMFASSENDE) STROMKENNZEICHNUNG
Sekundäre (vollumfassende) Stromkennzeichnung für den Zeitraum 01. Jänner bis 31. Dezember 2025
Gemäß § 86 und § 87 ELWG und Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGBI. II Nr. 48/2022 gibt Elektrizitätswerke Reutte AG die Sekundäre (vollumfassende) Stromkennzeichnung bekannt, auf Basis derer die gesamte Stromaufbringung der von Elektrizitätswerke Reutte AG im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 an Endverbraucher gelieferte elektrische Energie erzeugt wurde:
ENERGIETRÄGER | |
| Wasserkraft | 70,88 % |
| Geothermische Energie | 18,31 % |
| Windenergie | 6,30 % |
| Photovoltaik | 4,02 % |
| feste oder flüssige Biomasse | 0,42 % |
| Erneuerbares Erdgas | 0,07 % |
Die verwendeten Herkunftsnachweise stammen zu 81,69% aus Österreich und zu 18,31% aus Island.
74,90% der für die Stromkennzeichnung verwendeten Herkunftsnachweise wurden gemeinsam mit der elektrischen Energie erworben.
Bei der Erzeugung des vorliegenden Versorgermixes sind an CO2-Emissionen 0,00g/kWh an Umweltauswirkungen gemäß §5 der Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGI. II Nr. 48/2022 angefallen.
ENERGIETRÄGER | |
| Wasserkraft | 73,98 % |
| Windenergie | 21,29 % |
| geothermische Energie | 4,73 % |
Die verwendeten Herkunftsnachweise stammen zu 95,26% aus Österreich und zu 4,74% aus Island.
0,00% der für die Stromkennzeichnung verwendeten Herkunftsnachweise wurden gemeinsam mit der elektrischen Energie erworben.
Bei der Erzeugung des vorliegenden Produktmixes sind an CO2-Emissionen 0,00g/kWh an Umweltauswirkungen gemäß §5 der Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGI. II Nr. 48/2022 angefallen.
ENERGIETRÄGER | |
| Wasserkraft | 73,98 % |
| Windenergie | 21,29 % |
| geothermische Energie | 4,73 % |
Die verwendeten Herkunftsnachweise stammen zu 95,26% aus Österreich und zu 4,74% aus Island.
0,00% der für die Stromkennzeichnung verwendeten Herkunftsnachweise wurden gemeinsam mit der elektrischen Energie erworben.
Bei der Erzeugung des vorliegenden Produktmixes sind an CO2-Emissionen 0,00g/kWh an Umweltauswirkungen gemäß §5 der Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGI. II Nr. 48/2022 angefallen.
ENERGIETRÄGER | |
| Wasserkraft | 73,98 % |
| Windenergie | 21,29 % |
| geothermische Energie | 4,73 % |
Die verwendeten Herkunftsnachweise stammen zu 95,26% aus Österreich und zu 4,74% aus Island.
0,00% der für die Stromkennzeichnung verwendeten Herkunftsnachweise wurden gemeinsam mit der elektrischen Energie erworben.
Bei der Erzeugung des vorliegenden Produktmixes sind an CO2-Emissionen 0,00g/kWh an Umweltauswirkungen gemäß §5 der Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGI. II Nr. 48/2022 angefallen.
ENERGIETRÄGER | |
| Wasserkraft | 73,98 % |
| Windenergie | 21,29 % |
| geothermische Energie | 4,73 % |
Die verwendeten Herkunftsnachweise stammen zu 95,26% aus Österreich und zu 4,74% aus Island.
0,00% der für die Stromkennzeichnung verwendeten Herkunftsnachweise wurden gemeinsam mit der elektrischen Energie erworben.
Bei der Erzeugung des vorliegenden Produktmixes sind an CO2-Emissionen 0,00g/kWh an Umweltauswirkungen gemäß §5 der Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGI. II Nr. 48/2022 angefallen.