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ANPASSUNG DER LIEFERBEDINGUNGEN STROM

Unsere Stromkund:innen haben in den letzten Tagen ein Schreiben zum ALB Änderungsrecht von uns erhalten – hier die wichtigsten Informationen im Überblick.

In den vergangenen Tagen haben wir alle unsere Stromkund:innen schriftlich über eine wichtige gesetzliche Änderung informiert: die Umstellung auf das gesetzliche Recht zur Anpassung der Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) und Entgelte.

Hintergrund ist das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das Energieversorgern ermöglicht, ALB und Entgelte unter bestimmten Voraussetzungen anzupassen – auch ohne eine gesonderte vertragliche Regelung. Dabei gilt: Änderungen müssen stets transparent, nachvollziehbar und sachlich begründet sein, zum Beispiel durch veränderte Beschaffungskosten.

Das bedeutet konkret:

  • Unsere Kund:innen werden über Änderungen rechtzeitig – mindestens einen Monat im Voraus – informiert.
  • Alle Anpassungen werden verständlich erklärt (Grund, Umfang und Zeitpunkt).
  • Unsere Kund:innen haben das Recht, innerhalb von vier Wochen kostenlos zu widersprechen.

Im Falle eines Widerspruchs endet der Vertrag nach einer Frist von drei Monaten zum Monatsletzten. Bis dahin erfolgt die Belieferung weiterhin zu den bestehenden Bedingungen.

Die Umstellung tritt mit 8. Mai 2026 in Kraft. In den kommenden Wochen erhalten alle Kund:innen ein weiteres Schreiben mit den neuen Allgemeinen Lieferbedingungen im Detail.