STROMKENNZEICHNUNG
gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz, den die EWR im Jahr 2023 an ihre Letztverbraucher geliefert hat.
GESAMTENERGIETRÄGERMIX

Umweltauswirkungen
CO2-Emission | 304 g/kWh |
radioaktiver Abfall | 0,0000 g/kWh |
ENERGIEMIX FÜR ÖKOSTROMPRODUKTE

Umweltauswirkungen
CO2-Emission | 0 g/kWh |
radioaktiver Abfall | 0,0000 g/kWh |
VERBLEIBENDER ENERGIETRÄGERMIX

Umweltauswirkungen
CO2-Emission | 635 g/kWh |
radioaktiver Abfall | 0,0001 g/kWh |
STROMKENNZEICHNUNG DEUTSCHLAND

Umweltauswirkungen
CO2-Emission | 324 g/kWh |
radioaktiver Abfall | 0,0000 g/kWh |
LEGENDE ENERGIEMIX

HERKUNFTSLÄNDER FÜR STROM AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN MIT HERKUNFTSNACHWEISEN IN DEN ENERGIETRÄGERMIXES DER EWRH

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Neue gesetzliche Regelungen
Seit dem 06. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben (gemäß §20a Absatz 2 EnWG) für den Wechsel des Stromanbieters. Daraus ergeben sich für Eigentümer, Vermieter und Mieter wichtige Änderungen, die auch bei Ein-, Um- oder Auszügen beim selben Stromanbieter gelten.
- Ab dem 06.06.2025 sind Wechsel NUR noch in die Zukunft möglich.
- Für einen Lieferantenwechsel muss die Marktlokation-Identifikationsnummer (11stellige Nr. MaLo-ID) an den Stromlieferanten gemeldet werden. Deine MaLo-ID findet sich auf deiner letzten Abrechnung
- Rückwirkende Meldungen sind auch bei Umzug NICHT mehr möglich.
Solltest du hierzu Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, sind wir im Kundencenter Füssen gerne für dich da: