STROMKENNZEICHNUNG
gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz, den die EWR im Jahr 2024 an ihre Letztverbraucher geliefert hat.
GESAMTENERGIETRÄGERMIX
DER UNTERNEHMENS

Umweltauswirkungen
| CO2-Emission | 212 g/kWh |
| radioaktiver Abfall | 0,0000 g/kWh |
SPEZIFISCHER ENERGIEMIX FÜR
ÖKOSTROMPRODUKTE EWR

Umweltauswirkungen
| CO2-Emission | 0 g/kWh |
| radioaktiver Abfall | 0,0000 g/kWh |
VERBLEIBENDER ENERGIETRÄGERMIX
EWR

Umweltauswirkungen
| CO2-Emission | 604 g/kWh |
| radioaktiver Abfall | 0,0001 g/kWh |
DURCHSCHNITTLICHER ENERGIETRÄGERMIX
FÜR DEUTSCHLAND

Umweltauswirkungen
| CO2-Emission | 298 g/kWh |
| radioaktiver Abfall | 0,0000 g/kWh |
LEGENDE ENERGIEMIX

HERKUNFTSLÄNDER FÜR STROM AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN MIT HERKUNFTSNACHWEISEN IN DEN ENERGIETRÄGERMIXES DER EWR

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E-Rechnungspflicht ab 01.01.2027
Ab dem 01.01.2027 sind wir gesetzlich verpflichtet, Rechnungen elektronisch auszustellen. Diese Pflicht zum elektronischen Austausch betrifft alle Unternehmer:innen – also Firmen, Landwirte, Vereine, Freiberufler:innen und weitere Organisationen. Private Haushaltskund:innen sind davon ausgenommen.
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