STROMKENNZEICHNUNG

gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz, den die EWR im Jahr 2024 an ihre Letztverbraucher geliefert hat.

GESAMTENERGIETRÄGERMIX 
DER UNTERNEHMENS

Umweltauswirkungen
CO2-Emission212 g/kWh
radioaktiver Abfall0,0000 g/kWh

 

SPEZIFISCHER ENERGIEMIX FÜR
ÖKOSTROMPRODUKTE EWR

Umweltauswirkungen
CO2-Emission0 g/kWh
radioaktiver Abfall0,0000 g/kWh

 

VERBLEIBENDER ENERGIETRÄGERMIX
EWR

Umweltauswirkungen
CO2-Emission604 g/kWh
radioaktiver Abfall0,0001 g/kWh

 

DURCHSCHNITTLICHER ENERGIETRÄGERMIX
FÜR DEUTSCHLAND

Umweltauswirkungen
CO2-Emission298 g/kWh
radioaktiver Abfall0,0000 g/kWh

 

LEGENDE ENERGIEMIX

HERKUNFTSLÄNDER FÜR STROM AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN MIT HERKUNFTSNACHWEISEN IN DEN ENERGIETRÄGERMIXES DER EWR

DOWNLOADS

Stromkennzeichnung EWR GmbH & Co. KG 2024
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E-Rechnungspflicht ab 01.01.2027

Ab dem 01.01.2027 sind wir gesetzlich verpflichtet, Rechnungen elektronisch auszustellen. Diese Pflicht zum elektronischen Austausch betrifft alle Unternehmer:innen – also Firmen, Landwirte, Vereine, Freiberufler:innen und weitere Organisationen. Private Haushaltskund:innen sind davon ausgenommen.

Damit wir dich rechtzeitig und korrekt auf die E-Rechnung umstellen können, benötigen wir deine aktuellen Unternehmensdaten – insbesondere deine E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang sowie (falls vorhanden) deine Handelsregisternummer.

Bitte nimm dir kurz Zeit und übermittle uns deine aktuellen Unternehmensdaten über unser Kontaktformular. So können wir sicherstellen, dass du rechtzeitig und korrekt auf die E-Rechnung umgestellt bist.

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