GRUND- UND ERSATZVERSORGUNG
Wenn du in unserem Grundversorgungsgebiet wohnst und keinen anderen Stromvertrag abgeschlossen hast, beliefern wir dich als Haushaltskunde (§ 3 Nr. 22 EnWG) gemäß der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) automatisch mit Strom – ohne schriftlichen Vertrag oder andere Formalitäten. Die Grund- und Ersatzversorgung endet, sobald du einen Sondervertrag mit uns abgeschlossen hast.
Wir sind Grund- und Ersatzversorger im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Grundversorger ist laut EnWG (§ 36 Absatz 2) das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grund- und Ersatzversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden (EnWG § 3 Nr.22), die entweder Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen oder für den Eigenverbrauch für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke.
Die entsprechende Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz findest du in der Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV.

VERTRAGSKONDITIONEN
Arbeitspreis |
42,84 |
ct/kWh |
Grundpreis | 13,89 | €/Monat |
Preise Doppeltarif* | ||
Arbeitspreis HT | 45,04 | ct/kWh |
Arbeitspreis NT | 35,91 | ct/kWh |
Grundpreis | 15,30 | €/Monat |
Preise UV* | ||
Arbeitspreis HT | 39,29 | ct/kWh |
Arbeitspreis NT | 31,01 | ct/kWh |
Grundpreis | 7,67 | €/Monat |
*Preisangaben inkl. 19% USt. |

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Unser Strom besteht aus 100% Ökostrom. Dabei besteht under Strommix zum größten Teil aus Wasserkraft und ca. 15% bestehen aus anderen erneuerbaren Energieträgern. Diese Stromkennzeichnung* veranschaulicht unseren Energieträgermix - das heißt die Energiezusammensetzung unseres Stroms.

* Die Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz findest du hier.
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