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STROMKOSTEN- BREMSE

Energiekostenausgleich

Ab März tritt in Deutschland die Stromkostenbremse in Kraft. Hier findest du alle Informationen dazu.

Zum 01.03.2023 hat die Bundesregierung eine Preisbremse für Strom und Gas für EnergiekundInnen eigeführt. Das bedeutet im März erhält jeder einmal eine individuelle Entlastung rückwirkend für die Monate Januar und Februar sowie eine fortlaufende Entlastung ab März. Ausführliche Informationen findest du auf der Webseite der Bundesregierung. Eine Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Für Verbraucher bis zu 30.000 kWh/ Jahr wird der Arbeitspreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden.

Wir haben dir hier ein FAQ mit allen wichtigen Infos zusammengestellt.

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