Energiekostenausgleich

STROM
PREIS
BREMSE

FAQ ZUR STROMPREISBREMSE

Zum 01.03.2023 hat die Bundesregierung eine Preisbremse für Strom und Gas für EnergiekundInnen eingeführt. Das bedeutet, im März erhält jeder einmal eine individuelle Entlastung rückwirkend für die Monate Januar und Februar sowie eine fortlaufende Entlastung ab März. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.

Das Wichtigste vorab: Sie brauchen nichts zu tun, die Entlastung wird automatisch weitergegeben.

Eine Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Für Verbraucher bis zu 30.000 kWh/ Jahr wird der Arbeitspreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden.

Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Marktpreis.

Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkundinnen und Stromkunden ab Januar 2023. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar werden von den Stromversorgern im März 2023 mit ausgezahlt.

Nichts. Die Entlastung funktioniert automatisch über die Stromabrechnung.

Das erklärt sich am besten an einer Beispielrechnung der jährlichen Entlastung bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 4.500 kWh - das entspricht einem Stromverbrauch eines vierköpfigen Haushaltes. Grundlage ist der aktuelle Strompreis in der Grundversorgung von 42,84 ct/kWh (brutto).

Der Strompreis ohne die Preisbremse würde somit 1.927,80€ pro Jahr betragen. Berechnung: 4.500 x 0,4284 = 1.927,80€

Der Strompreis mit der Preisbremse beträgt 1.825,56€ pro Jahr. Das ist eine jährliche Ersparnis von 102,24€.
Der Grund für die Ersparnis ist die Preisdeckelung von 40 ct/kWh für 80% des Verbrauchs - für die restlichen 20% ist der aktuelle Strompreis von 42,84 ct/kWh zu bezahlen. Berechnung: (4.500 x 0,8) x 0,40 + (4.500 x 0,2) x 0,4284) = 1.825,56€

Die Strompreisbremse gilt ab 1. März 2023 und rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Daher werden erst ab März 2023 die Abschlagszahlungen unter Berücksichtigung der Preisbremse entsprechend angepasst. Das bedeutet, dass zunächst für Januar und Februar die Abschläge ohne staatliche Entlastung angesetzt werden. Aber: Die Entlastung für Januar und Februar wird rückwirkend angerechnet!

Sie werden selbstverständlich rechtzeitig vor März 2023 informiert. Bis spätestens März 2023 werden alle Strom- und Gaskunden per Schreiben über ihren individuellen Abschlag und den Entlastungsbetrag informiert.

Ja, definitiv. Der Anteil der subventionierten Energie bezieht sich auf den bisherigen Verbrauch. Alles darüber hinaus muss um den vereinbarten Preis aus dem Versorgungsvertrag gezahlt werden. Wer also zusätzlich Energie einspart, profitiert umso mehr.

Ja, die Bundesländer treffen Härtefallregelungen für Mieterinnen und Mieter, Wohnungsunternehmen, für soziale Träger, Kultur- und Forschungseinrichtungen, für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind. Der Bund stellt für Härtefallhilfen insgesamt zwölf Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereit.

SIE HABEN FRAGEN?

Sie haben weitere Fragen zur Strompreisbremse oder Ihrem aktuellen Energievertrag? Dann hilft Ihnen unser Kundencenter-Team gerne weiter.