E-Rechnungspflicht ab 01.01.2027

Ab dem 01.01.2027 sind wir gesetzlich verpflichtet, Rechnungen elektronisch auszustellen. Diese Pflicht zum elektronischen Austausch betrifft alle Unternehmer:innen – also Firmen, Landwirte, Vereine, Freiberufler:innen und weitere Organisationen. Private Haushaltskund:innen sind davon ausgenommen.

Damit wir dich rechtzeitig und korrekt auf die E-Rechnung umstellen können, benötigen wir deine aktuellen Unternehmensdaten – insbesondere deine E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang sowie (falls vorhanden) deine Handelsregisternummer.

Bitte nimm dir kurz Zeit und übermittle uns deine aktuellen Unternehmensdaten über unser Kontaktformular. So können wir sicherstellen, dass du rechtzeitig und korrekt auf die E-Rechnung umgestellt bist.

Vielen Dank für deine Unterstützung!