Frau sitzt mit Smartphone in der Hand am Sofa

GRUND-
VERSORGUNG

SICHER VERSORGT MIT
100% ÖKOSTROM

GRUND- UND ERSATZVERSORGUNG

Wenn du in unserem Grundversorgungsgebiet wohnst und keinen anderen Stromvertrag abgeschlossen hast, beliefern wir dich als Haushaltskunde (§ 3 Nr. 22 EnWG) gemäß der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) automatisch mit Strom – ohne schriftlichen Vertrag oder andere Formalitäten. Die Grund- und Ersatzversorgung endet, sobald du einen Sondervertrag mit uns abgeschlossen hast. 

Wir sind Grund- und Ersatzversorger im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Grundversorger ist laut EnWG (§ 36 Absatz 2) das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grund- und Ersatzversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden (EnWG § 3 Nr.22), die entweder Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen oder für den Eigenverbrauch für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke.

Die entsprechende Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz findest du in der Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV.

VERTRAGSKONDITIONEN

 

Arbeitspreis

 

30,76

 

ct/kWh

Grundpreis

16,15

€/Monat

 

Preise UV*

  
Arbeitspreis HT

26,26

ct/kWh
Arbeitspreis NT

26,26

ct/kWh
Grundpreis

9,62

€/Monat

 *Preisangaben inkl. 19% USt.

Produkt- und Preisblatt Grundversorgung 2026
PDF
Produkt- und Preisblatt Grundversorgung UV 2026
PDF
Ergänzende Bedingungen Grundversorger ET
PDF
Ergänzende Bedingungen Grundversorger UV
PDF
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
PDF
Widerrufsformular
PDF

STROMKENNZEICHNUNG

Die Darstellung der vollumfassenden Stromkennzeichnung für die Energielieferung findest du hier:

sdf

RECHNUNGSERKLÄRER

Du hast Fragen zu deiner Rechnung und den vielen Bestandteilen? Kein Problem - hier findest du eine übersichtliche Erläuterung der einzelnen Abschnitte deiner Jahresabrechnung. 

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E-Rechnungspflicht ab 01.01.2027

Ab dem 01.01.2027 sind wir gesetzlich verpflichtet, Rechnungen elektronisch auszustellen. Diese Pflicht zum elektronischen Austausch betrifft alle Unternehmer:innen – also Firmen, Landwirte, Vereine, Freiberufler:innen und weitere Organisationen. Private Haushaltskund:innen sind davon ausgenommen.

Damit wir dich rechtzeitig und korrekt auf die E-Rechnung umstellen können, benötigen wir deine aktuellen Unternehmensdaten – insbesondere deine E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang sowie (falls vorhanden) deine Handelsregisternummer.

Bitte nimm dir kurz Zeit und übermittle uns deine aktuellen Unternehmensdaten über unser Kontaktformular. So können wir sicherstellen, dass du rechtzeitig und korrekt auf die E-Rechnung umgestellt bist.

Vielen Dank für deine Unterstützung!