GRUND- UND ERSATZVERSORGUNG
Wenn du in unserem Grundversorgungsgebiet wohnst und keinen anderen Stromvertrag abgeschlossen hast, beliefern wir dich als Haushaltskunde (§ 3 Nr. 22 EnWG) gemäß der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) automatisch mit Strom – ohne schriftlichen Vertrag oder andere Formalitäten. Die Grund- und Ersatzversorgung endet, sobald du einen Sondervertrag mit uns abgeschlossen hast.
Wir sind Grund- und Ersatzversorger im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Grundversorger ist laut EnWG (§ 36 Absatz 2) das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grund- und Ersatzversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden (EnWG § 3 Nr.22), die entweder Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen oder für den Eigenverbrauch für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke.
Die entsprechende Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz findest du in der Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV.

VERTRAGSKONDITIONEN
Arbeitspreis |
32,52 |
ct/kWh |
Grundpreis | 15,86 | €/Monat |
Preise Doppeltarif* | ||
Arbeitspreis HT | 33,04 | ct/kWh |
Arbeitspreis NT | 29,24 | ct/kWh |
Grundpreis | 18,46 | €/Monat |
Preise UV* | ||
Arbeitspreis HT | 27,28 | ct/kWh |
Arbeitspreis NT | 24,47 | ct/kWh |
Grundpreis | 9,62 | €/Monat |
*Preisangaben inkl. 19% USt. |
Arbeitspreis |
32,58 |
ct/kWh |
Grundpreis | 15,11 | €/Monat |
Preise Doppeltarif* | ||
Arbeitspreis HT | 33,09 | ct/kWh |
Arbeitspreis NT | 29,40 | ct/kWh |
Grundpreis | 17,71 | €/Monat |
Preise UV* | ||
Arbeitspreis HT | 27,35 | ct/kWh |
Arbeitspreis NT | 24,51 | ct/kWh |
Grundpreis | 9,62 | €/Monat |
*Preisangaben inkl. 19% USt. |
sdf
STROMKENNZEICHNUNG
Die Darstellung der vollumfassenden Stromkennzeichnung für die Energielieferung findest du hier:
MEHR ewr.STROM

ewr.PUR
PURE ENERGIE
FÜR MEIN ZUHAUSE
Dein Tarif mit 100% Ökostrom.
Neue gesetzliche Regelungen
Seit dem 06. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben (gemäß §20a Absatz 2 EnWG) für den Wechsel des Stromanbieters. Daraus ergeben sich für Eigentümer, Vermieter und Mieter wichtige Änderungen, die auch bei Ein-, Um- oder Auszügen beim selben Stromanbieter gelten.
- Ab dem 06.06.2025 sind Wechsel NUR noch in die Zukunft möglich.
- Für einen Lieferantenwechsel muss die Marktlokation-Identifikationsnummer (11stellige Nr. MaLo-ID) an den Stromlieferanten gemeldet werden. Deine MaLo-ID findet sich auf deiner letzten Abrechnung
- Rückwirkende Meldungen sind auch bei Umzug NICHT mehr möglich.
Solltest du hierzu Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, sind wir im Kundencenter Füssen gerne für dich da: