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Neue gesetzliche Regelungen

Seit dem 06. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben (gemäß §20a Absatz 2 EnWG) für den Wechsel des Stromanbieters. Daraus ergeben sich für Eigentümer, Vermieter und Mieter wichtige Änderungen, die auch bei Ein-, Um- oder Auszügen beim selben Stromanbieter gelten.

  • Ab dem 06.06.2025 sind Wechsel NUR noch in die Zukunft möglich.
  • Für einen Lieferantenwechsel muss die Marktlokation-Identifikationsnummer (11stellige Nr. MaLo-ID) an den Stromlieferanten gemeldet werden. Deine MaLo-ID findet sich auf deiner letzten Abrechnung
  • Rückwirkende Meldungen sind auch bei Umzug NICHT mehr möglich.

Solltest du hierzu Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, sind wir im Kundencenter Füssen gerne für dich da:

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