STROMNETZ

SICHER VERSORGT
IN DER REGION

UNSER STROMNETZ

Ein Leben ohne Strom ist einfach unvorstellbar. Als Stromnetzbetreiber haben wir daher eine besonders wichtige Aufgabe in unserer Region. Zu unseren Aufgaben gehört die Sicherstellung, dass der Strom störungsfrei von A nach B gelangt. Dazu muss die nötige Infrastruktur langfristig geplant, errichtet, betrieben, instandgehalten und auch erneuert werden. Wir kümmern uns um Umspannwerke, Hoch- und Mittelspannungsleitungen, Trafostationen, Niederspannungsleitungen und natürlich um alle Hausanschlüsse.

STROMANSCHLUSS
BEANTRAGEN

Du benötigst einen Stromanschluss? Über unser Netzanschlussportal kannst du in nur wenigen Schritten deinen Anschluss bequem von zuhause aus beantragen.

JETZT NEU: Anschluss für Erdgas, Internet, TV und Telefonie gleich mit beantragen -  alles in nur einem Portal!

STÖRUNGSDIENST

SOFORT INFORMIERT!

Mit unserem Störungsdienst bist du sofort über aktuelle Energieunterbrechungen in unserem Netzgebiet informiert.

24 Stunden am Tag einsatzbereit - Unsere MitarbeiterInnen sind 24 Stunden und 7 Tage die Woche einsatzbereit für die Sicherstellung einer reibungslosen Energieversorgung. Damit sichern wir die reibungslose Energieversorgung und sind sofort zur Stelle sollte es zu Störungen kommen.

UNSERE VERANTWORTUNG

Symbol Hand mit schwebender Euromünze grau türkis

INVESTITIONEN

Wir investieren jährlich rund 6 Millionen € in unser Netzgebiet, um es noch effizienter und leistungstärker zu machen.

Symbol Glühbirne grau türkis

NETZBETRIEB

Wir sind für den Betrieb der Netze samt Planung und Erweiterung zuständig. Dazu zählt der Ausbau und die kontinuierliche Instandhaltung unserer Netze.

Symbol Dreieck mit Rufezeichen grau türkis

NOTFALLDIENST

Der Störungsdienst für Gas, Strom und Wasser ist an sieben Tagen pro Woche 24 Stunden einsatzbereit. Unser Serviceteam steht unseren Kunden bei allen Fragen zur Seite.

Symbol Smartmeter grau türkis

ZÄHLERWESEN

Wir sind Messstellenbetreiber und daher für das Zählerwesen verantwortlich. Dabei kümmern wir uns um ein integriertes Sicherheitsmanagement und organisieren die Umrüstung auf Smart Meter.

FRAGEN ZUM THEMA STROMNETZ

Netzbetreiber - Wir als Netzbetreiber sind ist für die Errichtung und Instandhaltung der Leitungen und Zähler im Strom- bzw. Gasnetz sowie deren Ablesung verantwortlich. Dafür stehen dem Netzbetreiber die Netzgebühren zu, die per Verordnung durch die Regulierungsbehörde Energie-Control Austria in regelmäßigen Abständen festgelegt werden. Ein Wechsel des Netzbetreibers ist nicht möglich.

Energielieferant - Seit der Liberalisierung des Strommarktes 2001 sowie des Gasmarktes 2002 kannst du deinen Energielieferanten frei wählen. Der Energielieferant kauft oder produziert die Energie für seine Kunden und speist diese in das Netz ein. Eine Verrechnung erfolgt zum vereinbarten Tarif.

Die Anmeldung bei uns, den Elektrizitätswerken Reutte, erfolgt über den Energielieferant. Wenn wir der Energielieferant sind, dann übernehmen wir die Anmeldung und kümmern uns um die Netzanmeldung sowie die Ablesung und/oder Einschaltung der Anlage.

Ist die Anlage zu diesem Zeitpunkt abgeschaltet, erfolgt eine Terminvergabe für eine Einschaltung über unser Kundencenter.

Welche Zahl bedeutet was? Wo finde ich den Zählerstand? Wo die Zählernummer? All das kann ganz schön verwirrend sein. Wir haben dir eine Anleitung zusammengestellt, wie du deinen Zähler abliest und alle Informationen findest. Hier geht es zur Anleitung Zählerablesung.

Wusstest du? Deinen Zählerstand kannst du uns ganz bequem über unser Online-Zählerportal übermitteln.

Die Erfassung der Zählerstände findet im rollierenden System statt. Das bedeutet, dass jeden Monat eine andere Gemeinde oder ein anderer Straßenblock in unserem Versorgungsgebiet abgelesen wird. Bitte ermögliche unserem Ableser freien Zugang zum Zähler. Er führt einen Dienstausweis bei sich, den er auf Wunsch gerne vorlegt.

Eine Übersicht der Ablesetermine pro Gemeinde findest du hier.

Gerne kannst du uns deine Ablesedaten auch online zusenden. Verwende hierfür einfach unser Kundenportal.

Der Netzpreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Er wird für Strom von der Energie-Control Austria per Verordnung festgesetzt und gilt als Festpreis, der in seiner Höhe nicht verändert werden kann.

Die Netzkosten setzen sich aus mehreren Entgelten zusammen. Diese decken die Kosten für die Errichtung und Instandhaltung sowie die Leistungserhaltung. Eine detaillierte Aufstellung der Stromnetzkosten findest du in unserem Downloadbereich.

Du hast zwei Möglichkeiten den Stromanschluss an deinem Objekt anzubringen: mithilfe eines Einbaurahmens oder einer Hausanschlusssäule

  • 1. Anschluss mit Einbaurahmen:
    Vorzugsweise ist der Hausanschlusskasten der Standard. Hier verschwindet der Netzanschluss praktisch in der Hausmaue und ist somit die unfauffälligere Art der Anbringung.
     
  • 2. Anschluss mit Hausanschlussäule:
    Eine sogenannte Hausanschlusssäule wird angebracht, wenn der Hausanschlusskasten an der Außenfassade nicht angebracht werden kann. Das kann z.B bei deiner Holzfassade der Fall sein.

Weitere Informationen zu den Maßen und dem Einbau findest du im Downloadbereich.

Egal, welche Variante für den Hausanschluss bei euch in Frage kommt, es muss immer eine Kabeltrasse verlegt werden. Dies ist mit Tiefbauarbeiten verbunden, denn das Stromkabel muss vom Hauptverteiler, unter der Erde, zum Anschlusskasten verlegt werden. Der Hausanschlusskasten wird dann direkt an der Außenfassade des Hauses angebracht. Dieser kann aus optischen Gründen jederzeit verputzt werden. Jedoch erst, wenn die Stromleitung angeschlossen wurde. Ist die Hauptleitung an den Zählerschrank angeschlossen, kann der Elektroinstallateur die “Inbetriebsetzung” beantragen. Das bedeutet, die Stromleitung kann “scharf” geschaltet werden.

 

Die allgemeinen Netznutzungsbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrages.

Unsere Netznutzungsbedingungen findest du im Downloadbereich.

Die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 96/92/EG, die am 19.02.1997 in Kraft getreten ist, bildete das europäische Fundament für eine grundlegende Neuordnung des Elektrizitätsbereiches. Diese zwischenzeitlich mehrmals überarbeitete Richtlinie verpflichtete die Mitgliedstaaten zur Öffnung des Elektrizitätsmarktes für alle Kunden. Darüber hinaus sind die Einrichtung einer Regulierungsbehörde, die Umsetzung der Entflechtung der Netzbetreiber und verschiedene gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen zentrale Elemente dieser Richtlinien.

Die Umsetzung der europäischen Richtlinien in österreichisches Recht erfolgte durch das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG).

Da das österreichische Elektrizitätsrecht eine Materie nach Art. 12 Bundes-Verfassungsgesetz ist, versteht sich das ElWOG in vielen Bereichen als sogenanntes "Grundsatzgesetz". Das bedeutet, dass der Bund im ElWOG die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgegeben hat, die genauen Ausführungsbestimmungen finden sich aber in den sogenannten "Ausführungsgesetzen" der einzelnen Bundesländer. Das für das Bundesland Tirol relevante Ausführungsgesetz ist das "Tiroler Elektrizitätsgesetz" (TEG). Die Verteilernetzbedingungen (VNB) werden von der Regulierungsbehörde genehmigt und sind die Basis aller Verträge zwischen der EWR AG und den Netzkunden im Versorgungsgebiet.

Die Regulierungsbehörde e-control bietet unter nachfolgendem Link vielfältige Informationen rund um das Thema "Energiesparen" an. Dort findest du auch eine Liste unabhängiger Energieberatungsstellen.

DOWNLOADBEREICH

Preisblatt Stromnetz 2024
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Preisblatt Stromnetz 2023
PDF
Preisblatt Stromnetz 2022
PDF
Allgemeine Bedingungen Verteilernetzzugang
PDF
Informationsblatt Netznutzung
PDF
Qualitätskennzahlen Stromnetz 2023
PDF
Informationsblatt gemäß §82 (1) - ELWOG
PDF
Freie Einspeisekapazitäten Umspannwerk
PDF
TAEV Ausführungsbestimmungen 2023
PDF
Checkliste Photovoltaik-Anlage
PDF
Zustimmung Grundstückseigentümer
PDF
Hausanschlusskasten
PDF
Hausanschlussäule
PDF
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