Arbeiten an Stromleitung

STROMNETZ

SICHER VERSORGT
IN DER REGION

UNSER STROMNETZ

Ein Leben ohne Strom ist einfach unvorstellbar. Als Stromnetzbetreiber haben wir daher eine besonders wichtige Aufgabe in unserer Region. Zu unseren Aufgaben gehört die Sicherstellung, dass der Strom störungsfrei von A nach B gelangt. Dazu muss die nötige Infrastruktur langfristig geplant, errichtet, betrieben, instandgehalten und auch erneuert werden. Wir kümmern uns um Umspannwerke, Hoch- und Mittelspannungsleitungen, Trafostationen, Niederspannungsleitungen und natürlich um alle Hausanschlüsse.

UNSERE VERANTWORTUNG

Symbol Hand mit schwebender Euromünze grau türkis

INVESTITIONEN

Wir investieren jährlich rund 6 Millionen € in unser Netzgebiet, um es noch effizienter und leistungstärker zu machen.

Symbol Glühbirne grau türkis

NETZBETRIEB

Wir sind für den Betrieb der Netze samt Planung und Erweiterung zuständig. Dazu zählt der Ausbau und die kontinuierliche Instandhaltung unserer Netze.

Symbol Dreieck mit Rufezeichen grau türkis

NOTFALLDIENST

Der Störungsdienst für Gas, Strom und Wasser ist an sieben Tagen pro Woche 24 Stunden einsatzbereit. Unser Serviceteam steht unseren Kunden bei allen Fragen zur Seite.

Symbol Smartmeter grau türkis

ZÄHLERWESEN

Wir sind Messstellenbetreiber und daher für das Zählerwesen verantwortlich. Dabei kümmern wir uns um ein integriertes Sicherheitsmanagement und organisieren die Umrüstung auf Smart Meter.

STÖRUNGSDIENST

SOFORT INFORMIERT!

Mit unserem Störungsdienst bist du sofort über aktuelle Energieunterbrechungen in unserem Netzgebiet informiert.

24 Stunden am Tag einsatzbereit - Unsere MitarbeiterInnen sind 24 Stunden und 7 Tage die Woche einsatzbereit für die Sicherstellung einer reibungslosen Energieversorgung. Damit sichern wir die reibungslose Energieversorgung und sind sofort zur Stelle sollte es zu Störungen kommen.

 

FRAGEN ZUM THEMA STROMNETZ

Netzbetreiber - Wir als Netzbetreiber sind ist für die Errichtung und Instandhaltung der Leitungen und Zähler im Strom- bzw. Gasnetz sowie deren Ablesung verantwortlich. Dafür stehen dem Netzbetreiber die Netzgebühren zu, die per Verordnung durch die Regulierungsbehörde der Bundesnetzagentur in regelmäßigen Abständen festgelegt werden. Ein Wechsel des Netzbetreibers ist nicht möglich.

Energielieferant - Seit der Liberalisierung des Strommarktes 1998 kannst du deinen Energielieferanten frei wählen. Der Energielieferant kauft oder produziert die Energie für seine Kunden und speist diese in das Netz ein. Eine Verrechnung erfolgt zum vereinbarten Tarif.

Die Anmeldung bei uns, den Elektrizitätswerken Reutte, erfolgt über den Energielieferant. Wenn wir der Energielieferant sind, dann übernehmen wir die Anmeldung und kümmern uns um die Netzanmeldung sowie die Ablesung und/oder Einschaltung der Anlage.

Ist die Anlage zu diesem Zeitpunkt abgeschaltet, erfolgt eine Terminvergabe für eine Einschaltung über unser Kundencenter.

Der Netzpreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Er wird für Strom von der Bundesnetzagentur per Verordnung festgesetzt und gilt als Festpreis, der in seiner Höhe nicht verändert werden kann.

Die Netzkosten setzen sich aus mehreren Entgelten zusammen. Diese decken die Kosten für die Errichtung und Instandhaltung sowie die Leistungserhaltung. Eine detaillierte Aufstellung der Stromnetzkosten findest du hier.

Die allgemeinen Netznutzungsbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrages.

Unsere Netznutzungsbedingungen findest du im Downloadbereich.

Ein Netzbetreiber unterliegt dem Energiewirtschaftsgesetz - EnWG, das seit 1935 besteht und im Jahr 2005 neu gefasst wurde. Im Energiewirtschaftsgesetz findet man die grundlegenden Regelungen für die leitungsgebundene Energieversorgung. Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltfreundliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind alle Netzbetreiber verpflichtet, allen Kunden ihre Netze diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. Dafür dürfen dem Kunden nur genehmigte Netzentgelte in Rechnung gestellt werden, die sich nach den Verordnungen über die Entgelte für den Zugang zu Strom und Gas richten.

Die Netzbetreiber werden von den Regulierungsbehörden kontrolliert.

DOWNLOADBEREICH

Ostallgäu

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Strukturdaten TN1 2022
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Lastganglinien TN1 2022
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Wir, die Elektrizitätswerke Reutte GmbH & Co.KG sind Grundversorger gemäß § 36 EnWG in folgenden Gemeinden:

  • 87637 Eisenberg
  • 87629 Füssen
  • 87659 Hopferau
  • 87663 Lengenwang (hier nur die Ortsteile Aleuthen, Enisried, Hennenschwang, Luttenried und Pflaubaumen)
  • 87459 Pfronten
  • 87669 Rieden (mit Ausnahme der Ortsteile Dietringen und Schönenried)
  • 87494 Rückholz (hier nur die Ortsteile Seeleuten, Schwalten und Luimoos)
  • 87645 Gemeinde Schwangau
  • 87637 Gemeinde Seeg

Halblech

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Die Energieversorgung Buching-Trauchgau GmbH ist Grundversorger gemäß § 36 EnWG im Gemeindegebiet 87642 Halblech.

Netzgebietsübernahme durch die Elektrizitätswerke Reutte GmbH & Co. KG zum 1. Januar 2018

Das bisher zum Netz der Energieversorgung Buching-Trauchgau GmbH gehörende Netzgebiet in der Gemeinde 87642 Halblech wird zum 1. Januar 2018 in Pacht an die Elektrizitätswerke Reutte GmbH & Co. KG übergeben. Das EBT-Netzgebiet wird von den EWR als eigenständiger Netzbereich geführt, die betreffenden Netzentgelte sind aus den Preisblättern ersichtlich.

Allgemeine Veröffentlichungen

Netzanschlussvertrag
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Anschlussnutzungsvertrag
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Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch
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Zertifikat EDIFACT Netzbetreiber
PDF
Zertifikat EDIFACT Lieferant
PDF
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
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Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung
PDF
Allgemeine Bedingungen Netzanschluss
PDF
Ergänzende Bedingungen zur NAV
PDF
Allgemeine Bedingungen über netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen
PDF
Anlage 1 - Datenblatt steuerbare Verbrauchseinrichtungen
PDF
Datenblatt Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
PDF
Zustimmungserklärung zur Gestattung von Einrichtungen des Netzbetreibers
PDF

Als Verbraucher ist der Kunde berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein Antrag ist jedoch erst dann zulässig, wenn der Versorger die Beanstandung nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen beantwortet hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Bei offensichtlich missbräuchlichen Anträgen kann die Schlichtungsstelle von dem Verbraucher ein Entgelt verlangen.

Kontaktadressen für ein Schlichtungsverfahren

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: +49 30 27572400
Telefax: +49 30 275724069
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Post und Eisenbahn
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Tel.: +49 30 22480-500 oder 01805-101000
Telefax: +49 30 22480-323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

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