STROMKENNZEICHNUNG
gem. § 78 Abs. 3 und § 79 ElWOG 2010 und KenV 2022 für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024.
VERSORGERMIX
PRODUKTMIX
SEKUNDÄRE (VOLLUMFASSENDE) STROMKENNZEICHNUNG
für den Zeitraum vom 01. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024
Gemäß § 78 und §79 ELWOG 2010 idFBGBI.I Nr. 5/2023 und Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGBI. II Nr. 48/2022 gibt Elektrizitätswerke Reutte AG die Sekundäre (vollumfassende) Stromkennzeichnung bekannt, auf Basis derer die gesamte Stromaufbringung der von Elektrizitätswerke Reutte AG im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 an Endverbraucher gelieferte elektrische Energie erzeugt wurde:
ENERGIETRÄGER |
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Wasserkraft | 62,63 % |
Erdgas | 20,05 % |
feste oder flüssige Biomasse | 10,51 % |
Windenergie | 5,64 % |
Photovoltaik | 1,13 % |
sonstige Ökoenergie | 0,04 % |
Die verwendeten Herkunftsnachweise stammen zu 34,63% aus Österreich, zu 23,58% aus Norwegen, zu 20,05% aus Niederlanden, zu 13,16% aus Schweden, zu 8,53% aus Finnland und zu 0,05% aus Frankreich.
27,38% der für die Stromkennzeichnung verwendeten Herkunftsnachweise wurden gemeinsam mit der elektrischen Energie erworben.
Bei der Erzeugung des vorliegenden Versorgermixes sind an CO2-Emissionen 88,22g/kWh an Umweltauswirkungen gemäß §5 der Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGI. II Nr. 48/2022 angefallen.
ENERGIETRÄGER |
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Wasserkraft | 65,44 % |
feste oder flüssige Biomasse | 33,72 % |
sonstige Ökoenergie | 0,84 % |
Die verwendeten Herkunftsnachweise stammen zu 66,28% aus Österreich, zu 22,52% aus Schweden und zu 11,20% aus Finnland.
65,44% der für die Stromkennzeichnung verwendeten Herkunftsnachweise wurden gemeinsam mit der elektrischen Energie erworben.
Bei der Erzeugung des vorliegenden Produktmixes sind keine Umweltauswirkungen gemäß §5 der Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGI. II Nr. 48/2022 angefallen.
ENERGIETRÄGER |
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Wasserkraft | 65,44 % |
feste oder flüssige Biomasse | 33,72 % |
sonstige Ökoenergie | 0,84 % |
Die verwendeten Herkunftsnachweise stammen zu 66,282% aus Österreich, zu 22,52% aus Schweden und zu 11,20% aus Finnland.
65,44% der für die Stromkennzeichnung verwendeten Herkunftsnachweise wurden gemeinsam mit der elektrischen Energie erworben.
Bei der Erzeugung des vorliegenden Produktmixes sind keine Umweltauswirkungen gemäß §5 der Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGI. II Nr. 48/2022 angefallen.
ENERGIETRÄGER |
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Wasserkraft | 65,44 % |
feste oder flüssige Biomasse | 33,72 % |
sonstige Ökoenergie | 0,84 % |
Die verwendeten Herkunftsnachweise stammen zu 66,28% aus Österreich, zu 22,52% aus Schweden und zu 11,20% aus Finnland.
65,44% der für die Stromkennzeichnung verwendeten Herkunftsnachweise wurden gemeinsam mit der elektrischen Energie erworben.
Bei der Erzeugung des vorliegenden Produktmixes sind keine Umweltauswirkungen gemäß §5 der Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGI. II Nr. 48/2022 angefallen.